Auf eine neue vertragliche Grundlage für die Vergabe von IT-bezogenen Dienstleistungsaufträgen durch die öffentliche Verwaltung haben sich das Bundesministerium des Innern (BMI) und der Digitalverband Bitkom verständigt. Mit der Ende Januar 2018 erfolgten Zustimmung der öffentlichen Verwaltung kann das Vertragswerk jetzt aktiv werden das bisherige Vertragsmuster EVB-IT-Dienstleistung aus dem Jahr 2002 ablösen.

Neuer Mustervertrag für den Einkauf von IT-Dienstleistungen durch die öffentliche Verwaltung vereinbart

Dazu sagt Christian Kulick, Bitkom-Geschäftsleiter Wirtschaft & Technologien: „Öffentliche Hand und IT-Wirtschaft haben ein starkes gemeinsames Interesse daran, dass die Vergabe von Aufträgen reibungslos und auf einer soliden vertraglichen Grundlage abläuft.“ Das bisherige Vertragsmuster sei auf Initiative des BMI überarbeitet worden. „Dass trotz naturgemäß unterschiedlicher Ausgangs- und Interessenlage ein Einvernehmen zwischen Auftraggeber- und Auftragnehmervertretern erzielt werden konnte, ist zu begrüßen.“ Beide Seiten könnten darauf vertrauen, dass es sich um angemessene und praxistaugliche Regelungen handele, die keinen der Vertragspartner über Gebühr belasteten, so Kulick.

Übearbeitete Vertragsmuster und AGB

Kulick weiter: „Ich wünsche den überarbeiteten Vertragsmustern und AGB eine hohe Akzeptanz bei allen künftigen Vertragspartnern.“ Die Rahmenbedingungen für den Einkauf von IT-Leistungen werden seit vielen Jahren durch die öffentliche Hand in Abstimmung mit der Wirtschaft fortentwickelt. In den Verhandlungen werden die IT-Anbieter durch den Bitkom vertreten. Der Mustervertrag ist für Beschaffungen durch Bundes- und Landesbehörden bestimmt und geeignet. Aber auch Kommunen und sonstige öffentliche Organisationen greifen darauf zurück.

Bemühungen um Vereinfachung der Vertragsgrundlagen müssen verstärkt werden

Der öffentliche Sektor investiert jedes Jahr erhebliche Summen in neue Informationstechnik und deren sichere Anwendung. Der Leiter der Bitkom-Verhandlungsdelegation, Helmut Poder von Computacenter sagt: „Mit den nun vereinbarten Vertragstexten wird den Anwendern ein modernes Instrument zur Beschaffung von IT-Dienstleistungen an die Hand gegeben. Die neuen Varianten zu Nutzungsrechten oder Service-Levels sollten jedoch besonnen, einzelfallbezogen und möglichst zwischen den Vertragspartnern abgestimmt eingesetzt werden.“ Im Fall einer Arbeitnehmerüberlassung müsse weiterhin anderweitig ausgewichen werden, was die öffentliche Hand durch entsprechende Musterverträge aufgreifen sollte.

Einigung bei Vertragstexten der EVB-IT-Dienstleistung

Poder: „Nachdem über die Vertragstexte der EVB-IT-Dienstleistung Einigung erzielt werden konnte, bleiben nun noch die begleitenden Hinweise für den Anwender auszuarbeiten. Bitkom wird auch hierzu Vorschläge und Zuarbeit einbringen. In den Anwendungshinweisen müsste insbesondere auf die Problematik der Arbeitnehmerüberlassung eingegangen werden.“

Welche EVB-IT-Muster bei welchen Beschaffungsgegenständen anzuwenden sind?

In der Anwendungspraxis zeigen sich immer wieder Unsicherheiten bei der Nutzung von EVB-IT-Mustern. Oft werden von der Verwaltungsseite auch Vertragsmuster genutzt, die nicht zum ausgeschriebenen Beschaffungsgegenstand passen. Es muss daher noch darauf geachtet werden, welche EVB-IT-Muster bei welchen Beschaffungsgegenständen anzuwenden sind. EVB-IT-Dienstleistungen sind zum Beispiel nicht als vertragliche Grundlage für eine eigenständige Software-Entwicklung geeignet. EVB-IT-Dienstleistungen sind vorrangig für Beratungs-und Unterstützungsleistungen gedacht, werden in der Praxis aber breit angewendet, etwa bei Planungs-, Hotline- oder Betreiberleistungen.

EVB-IT Dienstleistung Der Anwendungsbereich der EVB-IT Dienstleistung ist die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnik.

Bitkom kritisiert, dass nicht vereinfacht wurde

Der Branchenverband Bitkom bewertet es zudem als kritisch, dass die öffentliche Hand statt einer Entkomplizierung einer breiten Anwendungspraxis den Vorzug gibt. Die neuen Musterverträge und alle anderen Muster aus der EVB-IT-Vertragsfamilie können übrigens unter www.cio.bund.de kostenlos heruntergeladen werden.

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