2020 gibt es auch in der digitalen viele neue Vorschriften und Rechte für Endverbraucher. Von Windows 7 über Sicherheitskennteichen bis zur elektronischen Rechnung bei Behörden. Hier die wichtigsten Digitalereignisse für 2020, zusammengetragen vom Digitalverband Bitkom.

Support für Windows 7 läuft aus

Microsoft stellt am 14. Januar 2020 den Support für Windows 7 ein. Das hat zur Folge, dass Windows-7-User keine weitere technische Unterstützung oder Updates von Microsoft für ihr Windows mehr erhalten und solche PCs dadurch anfälliger für Schadprogramme werden. Vor Ablauf der Frist sollte auf ein aktuelles Betriebssystem gewechselt werden.

Apps auf Rezept

2/3 aller Smartphone-Besitzer nutzen schon Gesundheits-Apps. Ärzte können ab 2020 bestimmte geprüfte Medizin-Apps auch per Rezept verschreiben.  Das steht im Digitale Versorgung-Gesetz, das ab 2020 wirksam wird. Die Kosten für die verschriebenen Apps tragen dann die Krankenkassen. Für eine Übernahme der Kosten müssen die Medizin-Apps zuvor vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gecheckt werden. Die Prüfkriterien beziehen sich u.a. auf Datensicherheit, Datenschutz und die eigentliche Funktionalität der jeweiligen App.

IT-Sicherheitskennzeichen für Verbraucher

2020 soll das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 durchgebracht werden. Das Gesetz will u.a. ein IT-Sicherheitskennzeichen für vernetzte Produkte durchsetzen. Diese Kennzeichen soll die Sicherheit für Konsumenten sichtbar machen und damit Käufe sicherer Produkte beeinflussen. Hersteller sind nicht dazu verpflichtet.

Behörden stellen auf elektronische Rechnung um

Schon bis zum 27. November 2019 mussten alle Bundesbehörden in der Lage sein, elektronische Rechnungen empfangen zu können. Länder und Kommunen müssen bis zum 18. April 2020 ebenfalls dazu fähig sein. Ab dem 27. November 2020 dürfen öffentliche Verwaltungen in Deutschland in der Regel keine Papierrechnungen mehr annehmen.

Mehrwertsteuer auf E-Books sinkt

Auf E-Books und E-Paper wurde in Deutschland bislang der normale Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent erhoben, während Bücher, Zeitungen und Zeitschriften mit einem Satz von 7 Prozent günstiger besteuert wurden. 2020 entfällt diese Unterscheidung. Ab dann gilt auch für elektronische Publikationen und für die Bereitstellung eines Zugangs zu Datenbanken mit elektronischen Büchern, Zeitungen oder Zeitschriften der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent.

Erstmals Regulierung für Krypto-Währungen in Deutschland

Anfang 2020 tritt das Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur vierten EU-Geldwäscherichtlinie in Kraft. Darin wird das Krypto-Verwahrgeschäft als neue Finanzdienstleistung in das Kreditwesengesetz implementiert. Ab dann braucht es für Krypto-Verwahrer (Wallets) und Krypto-Handelsplätze eine Lizenz der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen.

Elektromobilität noch stärker gefördert

Der Gesetzgeber erhöht ab 2020 die steuerliche Förderung, um die Attraktivität von elektrisch betriebenen Fahrzeugen zu steigern. Schon bisher war die Steuer auf die Privatnutzung betrieblicher Kraftfahrzeuge (sog. Dienstwagenbesteuerung) deutlich reduziert, wenn es sich bei dem genutzten Fahrzeug um ein Elektro- oder Hybridfahrzeug handelte. Diese Förderung wird nun bis zum Jahr 2031 verlängert und ausgeweitet.