Ob externe Dienstleister, Software-Tools oder Cloudspeicher: Viele deutsche Firmen lassen Daten, die personenbezogen sind, auch im Ausland verarbeiten. Für die Datentransfers zwischen nationalstaatlichen Grenzen stehen ihnen verschiedene Verfahren bereit, die datenschutzkonform sind. Mit den Standard-Vertragsklauseln droht aktuell eines dieser Verfahren für den Austausch von Daten mit Nicht-EU-Ländern zu entfallen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verhandelt aktuell über die Frage der Rechtmäßigkeit von Datenübermittlungen in Drittländer durch solche Standard-Vertragsklauseln.
Für datenschutzkonforme, internationale Datentransfers hat Bitkom einen Leitfaden veröffentlicht, der hier zur Verfügung steht.
Warnung vor Einschränkungen im internationalen Datenaustausch
Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung Recht und Sicherheit, erklärt hierzu: „Der internationale Datenaustausch ist essentiell für die Wirtschaft. Wenn Unternehmen personenbezogene Daten außerhalb der EU verarbeiten lassen, greifen die allermeisten auf Standardvertragsklauseln zurück. Sollten diese Klauseln nicht mehr rechtens sein, stehen viele Unternehmen vor einem Daten-Chaos. Nicht nur der Zusammenarbeit mit ausländischen Unternehmen drohen massive Einschränkungen.”
Europäischer Gerichtshof verhandelt ab heute über Standardvertragsklauseln
„Selbst der Datenaustausch zwischen einer Firmenzentrale innerhalb der EU und dem Tochterunternehmen im Ausland wäre dann in Gefahr, wenn Unternehmen nicht schnell genug auf die sogenannten Binding Corporate Rules umstellen. In einer global vernetzten Wirtschaft darf sich Europa nicht isolieren. Unternehmen benötigen schnell Rechtssicherheit, solange keine praktikablen Alternativen für eine datenschutzkonforme Datenverarbeitung zur Hand sind“, so Dehmel weiter.
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